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   BGH, 28.06.2012 - 2 StR 61/12   

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https://dejure.org/2012,21207
BGH, 28.06.2012 - 2 StR 61/12 (https://dejure.org/2012,21207)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2012 - 2 StR 61/12 (https://dejure.org/2012,21207)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 2 StR 61/12 (https://dejure.org/2012,21207)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 212 StGB; § 211 StGB; § 46 StGB
    Doppelverwertungsverbot und Strafschärfung beim Totschlag (direkter Vorsatz; Absicht; Wissentlichkeit; Mordmerkmal der Grausamkeit noch nicht erfüllende Tötungshandlung und besondere Handlungsintensität)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 3 StGB, § 212 StGB
    Strafurteil wegen Totschlags: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch strafschärfende Berücksichtigung "direkten Tötungsvorsatzes"

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer strafverschärfenden Berücksichtigung eines direkten Tötungsvorsatzes bei Tötungsdelikten

  • rewis.io

    Strafurteil wegen Totschlags: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch strafschärfende Berücksichtigung "direkten Tötungsvorsatzes"

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Zulässigkeit einer strafverschärfenden Berücksichtigung eines direkten Tötungsvorsatzes bei Tötungsdelikten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Strafzumessung für Feinmotoriker

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Strafzumessung - Doppelverwertungsverbot - manchmal ist es auch richtig

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Strafurteil wegen Totschlags: Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch strafschärfende Berücksichtigung "direkten Tötungsvorsatzes"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 689
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.08.2008 - 4 StR 223/08

    Minder schwerer Fall des Totschlages (affektive Aufladung; hirnorganische

    Auszug aus BGH, 28.06.2012 - 2 StR 61/12
    Ergänzend bemerkt der Senat: Zwar verstößt es in der Regel gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, dass der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher straferschwerend verwertet wird, weil damit nur der Normalfall des § 212 StGB gekennzeichnet wird ( BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4, 5; BGH NStZ 2008, 624; aA S/S/WStGB/ Eschelbach § 46 Rn. 185).
  • BGH, 01.12.1989 - 2 StR 555/89

    Strafschärfende Berücksichtigung direkten Tötungsvorsatzes

    Auszug aus BGH, 28.06.2012 - 2 StR 61/12
    Ergänzend bemerkt der Senat: Zwar verstößt es in der Regel gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, dass der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher straferschwerend verwertet wird, weil damit nur der Normalfall des § 212 StGB gekennzeichnet wird ( BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4, 5; BGH NStZ 2008, 624; aA S/S/WStGB/ Eschelbach § 46 Rn. 185).
  • BGH, 17.09.1990 - 3 StR 313/90

    Strafschärfende Würdigung des Handelns des Angeklagten mit direktem Vorsatz und

    Auszug aus BGH, 28.06.2012 - 2 StR 61/12
    Ergänzend bemerkt der Senat: Zwar verstößt es in der Regel gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, dass der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher straferschwerend verwertet wird, weil damit nur der Normalfall des § 212 StGB gekennzeichnet wird ( BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4, 5; BGH NStZ 2008, 624; aA S/S/WStGB/ Eschelbach § 46 Rn. 185).
  • BGH, 16.09.1986 - 4 StR 457/86

    Doppelte Verwertung des Tatbestandsmerkmals des Tötungsvorsatzes zu Lasten des

    Auszug aus BGH, 28.06.2012 - 2 StR 61/12
    Ergänzend bemerkt der Senat: Zwar verstößt es in der Regel gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, dass der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher straferschwerend verwertet wird, weil damit nur der Normalfall des § 212 StGB gekennzeichnet wird ( BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4, 5; BGH NStZ 2008, 624; aA S/S/WStGB/ Eschelbach § 46 Rn. 185).
  • BGH, 11.02.1992 - 1 StR 708/91

    Anforderungen an den Tatbestand der Beleidigung

    Auszug aus BGH, 28.06.2012 - 2 StR 61/12
    Ergänzend bemerkt der Senat: Zwar verstößt es in der Regel gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, dass der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher straferschwerend verwertet wird, weil damit nur der Normalfall des § 212 StGB gekennzeichnet wird ( BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4, 5; BGH NStZ 2008, 624; aA S/S/WStGB/ Eschelbach § 46 Rn. 185).
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 150/15

    Anfrageverfahren; Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Absicht

    Demgegenüber hat der Senat in seinem Beschluss vom 28. Juni 2012 (2 StR 61/12, NStZ 2012, 689) seiner Auffassung Ausdruck verliehen, dass es zwar "in der Regel' gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB verstoße, wenn der Tatrichter das Vorliegen direkten Tötungsvorsatzes straferschwerend bewerte, dies jedoch nicht für Tötungsabsicht gelte.

    d) In seinem Beschluss vom 28. Juni 2012 - 2 StR 61/12 (NStZ 2012, 689) - hat der Senat demgegenüber die vom Tatrichter strafschärfend berücksichtigte Vorsatzform von Tötungsabsicht unbeanstandet gelassen.

  • BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15

    Strafzumessung (Tötungsabsicht als strafschärfender Umstand: gebotene

    Mit Beschluss vom 28. Juni 2012 (2 StR 61/12, NStZ 2012, 689) hat der Senat entschieden, dass es zwar "in der Regel' gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB verstoße, wenn der Tatrichter das Vorliegen direkten Tötungsvorsatzes straferschwerend bewerte, dies jedoch nicht für die Tötungsabsicht gelte.
  • BGH, 07.03.2017 - 3 ARs 21/16

    Anfrageverfahren; Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Absicht

    Nach Auffassung des Senats stellt jedenfalls die Tötungsabsicht nicht den "normativen Regelfall' eines vorsätzlichen Tötungsdelikts dar (ebenso BGH, Beschluss vom 28. Juni 2012 - 2 StR 61/12, NStZ 2012, 689).
  • BGH, 26.04.2016 - 4 StR 104/16

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Absicht

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die u.a. zu Lasten der Angeklagten angestellte Erwägung der Strafkammer, diese habe mit Absicht und damit mit der stärksten Form des Vorsatzes gehandelt, im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. dazu einerseits BGH, Beschluss vom 28. Juni 2012 - 2 StR 61/12, NStZ 2012, 689; andererseits BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15, NStZ-RR 2015, 171).
  • BGH, 14.06.2016 - 2 StR 120/15

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Tötungsabsicht

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob die unter anderem zu Lasten des Angeklagten angestellte Erwägung der Strafkammer, dieser habe mit "direktem Tötungsvorsatz' - nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ist hiermit Tötungsabsicht im Sinne des dolus directus 1. Grades gemeint - gehandelt, im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB durchgreifenden rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. einerseits Senat, Beschluss vom 28. Juni 2012 - 2 StR 61/12, NStZ 2012, 689; andererseits BGH, Beschluss vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15, NStZ-RR 2015, 171).
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